( ABGB § 1311, ASchG § 22 Abs 3, § 30 ) Ob ein Arbeitgeber für alle zukünftigen Schäden und Aufwendungen eines ehemaligen Arbeitnehmers haftet, die ihm aus dessen chronischer Bronchitis - die auf frühere Zustände am Arbeitsplatz zurückzuführen ist - entstehen, soweit sie nicht durch Leistungen der gesetzlichen Sozialversicherung abgedeckt sind, hängt u.a. davon ab, ob der Arbeitgeber schuldhaft gegen Arbeitnehmerschutzvorschriften verstoßen hat und diese Verstöße für die Erkrankung kausal sind.