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Schadenersatz bei unrichtiger Behördenauskunft

BetriebswichtigesARD 5131/24/2000 Heft 5131 v. 27.6.2000

( § 1 Abs 1 AHG ) Erleidet ein Auskunftswerber durch eine schuldhaft unrichtige oder fehlerhafte Auskunft oder Information einer Behörde einen Schaden, hat er Anspruch auf Schadenersatz aus der Amtshaftung.

OGH 22.02.2000, 1 Ob 14/00s

Dispositionsschutz von Behördenauskünften

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