( BAO § 236 ) Wird durch eine erst am letzten Tag beim unzuständigen Finanzamt eingebrachte Umsatzsteuervoranmeldung samt Überrechnungsantrag eines Guthabens ein Abgabenanspruch vor Überrechnung des Guthabens durch das zuständige Finanzamt fällig, ist ein Säumniszuschlag nicht unbillig.
VwGH 93/13/0049 v. 17.09.1997