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Säumnisschutz in Verwaltungsstrafsachen

AbhandlungenKatharina PabelZfV 2011/240ZfV 2011, 156 Heft 2 v. 5.5.2011

In Verwaltungsstrafsachen wird Schutz gegen die Säumigkeit der Behörden durch Befristungen der Entscheidungsbefugnis und Verjährungsvorschriften gewährleistet. Der folgende Beitrag untersucht, ob die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen den Anforderungen an den Säumnisschutz, die der EGMR aus Art 6 und 13 MRK ableitet, genügen. Zu berücksichtigen ist dabei auch die maßgebliche Judikatur des VfGH.

Einleitung

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