Neben dem Kollektivvertrag gewinnt die Satzung - vor allem im Bereich der Sozialwirtschaft - zunehmend an Bedeutung. Damit stehen auch ihre Rechtswirkungen zur Diskussion. Im Folgenden soll untersucht werden, ob die These der fehlenden Nachwirkung einer Satzung einer näheren Prüfung standhält.