§ 36 EStGidF BudBG 2003 knüpft hinsichtlich der Tatbestandsmerkmale für das Vorliegen eines begünstigungsfähigen Sanierungsgewinns an seine Vorgängerbestimmungen im EStG an. Damit besitzt auch die Rechtsprechung des VwGH, die zu alten Fassungen des§ 36 EStGund seinen Schwesterbestimmungen im Körperschaftsteuerrecht ergangen ist, weiterhin Geltung. In Bezug auf die steuerliche Behandlung von Sanierungsgewinnen bei Mitunternehmerschaften sind durch die bisherige Rechtsprechung noch nicht alle Fragen geklärt.