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Saisonarbeiter auf Dienstreise?

SteuerrechtReinhold BeiserRdW 1988, 463 Heft 12 v. 1.12.1988

1. Der Dienstreisebegriff

Nach § 26 Z 7 EStG 1972 bzw § 26 Z 4 EStG 1988 liegt eine Dienstreise vor, wenn ein Arbeitnehmer

„über Auftrag des Arbeitgebers seinen Dienstort (Büro, Betriebsstätte, Werksgelände, Lager usw) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verläßt oder“

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