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LG Innsbruck 59 Cg 104/09h

WeinrechtJudikaturRuW 2009, 20 - 21 Heft 174 v. 1.11.2009

Zusammenfassung: Die Entscheidung befasste sich mit einem Anbieter aus Tirol, der auf seiner Website Ranzen mit Federkielstickerei, Reparaturen und Restaurierungen als solide Handarbeit angeboten hat, obwohl er keine aufrechten Gewerbeberechtigungen für diese Tätigkeiten hatte.

Rechtsgrundlagen: § 1 UWG

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