Zusammenfassung: Die Inaussichtstellung der Beigabe einer Digitalkamera bei Buchung eines Tagesausflugs durch das "k&K-Reisebüro" verstößt gegen das Zugabenverbot und die Namensführungspflicht.
Rechtsgrundlagen: § 9a Abs 1 UWG; § 1 UWG; § 2 UWG
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