Zusammenfassung: Die Falschbezeichnung eines Mantels als Pelzmantel verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Täuschungs- und Irreführungsverbot.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG
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Zusammenfassung: Die Falschbezeichnung eines Mantels als Pelzmantel verstößt gegen das wettbewerbsrechtliche Täuschungs- und Irreführungsverbot.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG; § 2 UWG
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