Zusammenfassung: Die in einem Zeitungsinserat unter Beifügung der Telefonnummer ausgesprochene Einladung zu einer freien Besichtigung an einem Sonntag steht mit dem Sonn- und FeiertagsbetriebsG nicht in Einklang und begründet eine Wettbewerbsverletzung.
Rechtsgrundlagen: § 1 UWG

