Zusammenfassung: Das LG Linz beschäftigte sich mit dem Fall einer Orientteppichhandelsgesellschaft, die ein Offenhalten in Form einer freien Schau auch am Sonntag in zahlreichen Filialen angeboten hatte. Darüber hinaus wurde in farbigen Werbebeilagen in einigen österreichischen Tageszeitungen besondere Neueröffnungsangebote beworben, bei denen großteils immer die gleichen Teppiche zu äußerst günstigen Preisen angeboten wurden und denen andere Teppiche zu weitaus höheren und durchgestrichenen Preisen gegenübergestellt wurden.

