vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Rückstellungen sind Steuerstundungen

Mag. David Grünberger, Dr. Karl KreiterÖStZ 2001/543ÖStZ 2001, 284 Heft 12 v. 15.6.2001

Das Problem ist nicht so kompliziert, wie Kreiter dies als Versicherungsmathematiker darstellt. Es ist vielmehr sehr einfach:

Jede Rückstellung in der Steuerbilanz mindert die Steuerbelastung für die laufende Periode. Veranlagt der Steuerpflichtige den gestundeten Betrag, ist es nur eine Frage der Zeit, bis die Steuerminderung und die angewachsenen Zinsen die Höhe der rückgestellten Schuld erreichen (Doralt, RdW 1998, 514f).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!