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Rückersatz von Ausbildungskosten bei Wirtschaftstreuhändern

ARD 5322/13/2002 Heft 5322 v. 9.7.2002

( Pkt XXII KV f. Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern ) Im Geltungsbereich des Kollektivvertrages für Angestellte bei Wirtschaftstreuhändern (WT-KV) wird die Rückforderung von Ausbildungskosten durch den Arbeitgeber durch eine kollektivvertragliche Schutzvorschrift zugunsten des Arbeitnehmers in unmissverständlicher Weise von einer - der Ausbildung vorausgehenden - konkreten Vereinbarung abhängig gemacht.

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