KStG 1988 § 9, BAO § 295a
Wird das einzige Gruppenmitglied einer zweigliedrigen Gruppe vor Ablauf der Frist von drei Jahren des Bestehens auf den Gruppenträger verschmolzen, ist die steuerliche Gruppe rückwirkend zu beendigen.
UFS, 08.03.2013, RV/0331-G/10