Zusammenfassung: Der Beitrag untersucht die einstweiligen Verfügungen im Rahmen des Vergabeverfahrens, insbesondere die damit verbundenen Kosten. Der Autor beschreibt zur Darstellung der Thematik eine Entscheidung des Bundesvergabeamtes aus dem Jahr 2004. Untersucht wird die Frage, ob die drohenden Verzögerungskosten, die durch eine einstweilige Verfügung verursacht werden, nachgewiesen werden müssen. Eingegangen wird auch auf die Sicherheitsleistung und die erforderliche Interessenabwägung.

