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RL 87/102/EWG

ARD 5284/30/2002 Heft 5284 v. 8.2.2002

( RL 87/102/EWG ) Ein Bürgschaftsvertrag, der zur Sicherung der Rückzahlung eines Kredits geschlossen wird, fällt auch dann nicht in den Geltungsbereich der RL 87/102/EWG des Rates v. 22. 12 1986 [zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über den Verbraucherkredit ] (Verbraucherkredit-RL), wenn weder der Bürge noch der Kreditnehmer im Rahmen ihrer Erwerbstätigkeit gehandelt haben, weil die Verbraucherkredit-RL angesichts ihrer Ziele, die sich praktisch ausschließlich auf die Unterrichtung des Hauptschuldners über den Umfang seiner Verpflichtung beschränken, und in Anbetracht des Umstands, dass sie kaum Bestimmungen enthält, die den Bürgen sinnvoll schützen könnten, so zu verstehen ist, dass sie keine Anwendung auf Bürgschaftsverträge finden soll. Auch kann sich der Geltungsbereich der Richtlinie nicht allein wegen der Akzessorietät der Bürgschaft gegenüber der Hauptverpflichtung, deren Erfüllung sie absichert, auf Bürgschaftsverträge erstrecken. EuGH 23.03.2000, Rs. C-208/98 , Fall Berliner Kindl Brauerei.

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