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RL 69/335/EWG

ARD 5184/34/2001 Heft 5184 v. 19.1.2001

( RL 69/335/EWG ) Gebühren, die für die Eintragung einer Kapitalerhöhung einer Kapitalgesellschaft in ein nationales Register für juristische Personen ohne Obergrenze proportional zu dem gezeichneten Nennkapital erhoben werden, stellen eine grundsätzlich verbotene Steuer iSd RL 69/335/EWG des Rates v. 17. 7. 1969 [betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital] idF RL 85/303/EWG des Rates v. 10. 6. 1985 dar. EuGH 26.09.2000, Rs. C-134/99 , Fall IGI - Investimentos Imobiliários SA.

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