( RL 69/335/EWG ) Das Verbot der Besteuerung von Obligationsanleihen gilt für die Steuer auf notarielle Urkunden, mit denen die Tilgung einer Anleihe bescheinigt wird. Eine solche Steuer fällt nicht unter die in Art 12 Abs 1 Buchstabe d der Richtlinie 69/335/EWG vorgesehene Ausnahme. EuGH Rs. C-31/97 und C-32/97 v. 27.10.1998, Fälle FEC SA und ACE SA.