vorheriges Dokument
nächstes Dokument

OÖ InteressentenbeiträgeG, OÖ BauO § 29

Steuerrechtliche EntscheidungshinweiseARD 4981/22/98 Heft 4981 v. 13.11.1998

( OÖ InteressentenbeiträgeG, OÖ BauO § 29 ) Für die Verschreibung einer ergänzenden Kanalanschlussgebühr für Zubauten ist es nicht erforderlich, dass jeder Raum oder jedes Geschoß (eines einheitlichen Bauwerkes), dessen Fläche in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen ist, einen Kanalanschluss aufweist. Es ist lediglich erforderlich, dass das Bauwerk einen Wasserleitungsanschluss aufweist. Ist das gesamte Gebäude an die Wasserleitung angeschlossen, und ziehen daher auch Zubauten aus dem Wasserleitungsanschluss Nutzen, ist eine ergänzende Kanalanschlussgebühr vorzuschreiben. VwGH 96/17/0072 v. 22.06.1998. (Beschwerde abgewiesen)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte