1. Einleitung
Das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS), das seit Juni 1997 im Internet verfügbar ist1 und vom Bundeskanzleramt betrieben wird, zeichnet sich durch eine stetige Weiterentwicklung, sowohl hinsichtlich der Inhalte als auch der Abfragemöglichkeiten, aus. Die vergangenen zwei Jahre waren primär durch eine Erweiterung des Angebots gekennzeichnet. Aber auch im Bereich der Abfragemöglichkeiten bzw Verlinkungen gab es Verbesserungen.