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Richtigstellung der Parteienbezeichnung

WirtschaftsrechtJudikatur WirtschaftsrechtRdW 1996, 314 Heft 7 v. 15.7.1996

§ 6 Abs 2 KO
§ 235 Abs 5 ZPO

Wurde eine Klage iSd § 6 Abs 2 KO unrichtig gegen den Gemeinschuldner anhängig gemacht, ist eine Richtigstellung der Parteienbezeichnung auf den Masseverwalter - auf Antrag oder von Amts wegen - zulässig.

OGH 29.11.1995, 7 Ob 640/95

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