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Kündigung wegen „verfrühter“ Bekanntgabe des KarenzurlaubesAnfechtbarkeit oder Sittenwidrigkeit der Kündigung?

ArbeitsrechtMonika DrsRdW 1996, 315 Heft 7 v. 15.7.1996

Die Autorin vertritt im folgenden Beitrag die These, dass „werdende“ Väter, die wegen der beabsichtigten Inanspruchnahme des Karenzurlaubes gekündigt werden, die Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG mit Erfolg anfechten können.

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