Die Autorin vertritt im folgenden Beitrag die These, dass „werdende“ Väter, die wegen der beabsichtigten Inanspruchnahme des Karenzurlaubes gekündigt werden, die Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG mit Erfolg anfechten können.
Die Autorin vertritt im folgenden Beitrag die These, dass „werdende“ Väter, die wegen der beabsichtigten Inanspruchnahme des Karenzurlaubes gekündigt werden, die Kündigung gemäß § 105 Abs 3 Z 1 ArbVG mit Erfolg anfechten können.