Die Gemeindezeitung kann den politischen Diskurs innerhalb einer Gemeinde maßgeblich beeinflussen. Ihre Herausgabe erfolgt grundsätzlich im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung, dennoch können einzelne Inhalte als hoheitlich qualifiziert werden. Die Verantwortung für Inhalt und Gestaltung der Gemeindezeitung trägt die Bürgermeisterin. Der Beitrag erörtert die Frage, ob bzw aus welchen rechtlichen Bestimmungen inhaltliche Objektivitätsgebote, die den Gestaltungsspielraum der Bürgermeisterin beschränken, für die Herausgabe einer Gemeindezeitung abgeleitet werden können und veranschaulicht diese anhand mehrerer Praxisbeispiele.

