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Instandhaltung und Haftung bei Hochwasserschutzbauten - (zu) strenge Judikatur bei Hochwasserschäden

Schwerpunkt HochwasserschutzAufsatzFerdinand KerschnerRFG 2025/26RFG 2025, 107 - 110 Heft 3 v. 25.8.2025

Der Klimawandel führt zu mehr Naturkatastrophen, dabei auch zu mehr Hochwässern. Im Jahr 2024 haben sintflutartige Regenfälle insb in Niederösterreich zu katastrophalen Überschwemmungen geführt. Anfang 2005 soll gar ein Erdbeben in Asien eine Staumauer im Waldviertel erzittern haben lassen. Sind unsere Gemeinden zu Hochwasserschutz verpflichtet? Gemeinden sind jedenfalls vielfach Bewilligungsinhaber von Hochwasserschutzanlagen. Trifft sie eine Instandhaltungspflicht und bejahendenfalls in welchem Ausmaß? Die Judikatur hat bisher eher sehr strenge Maßstäbe angelegt. Wie weit reichen die Haftungsrisiken der Gemeinden nach dem Gesetz (§ 50 WRG)? Ist stets eine Berufung auf "Höhere Gewalt" möglich?

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