( § 136 Abs 5 ASVG ) Die Ausnahme von der Befreiung von der Rezeptgebühr bei freiwillig krankenversicherten Sozialhilfeempfängern ist gesetzeskonform und begegnet auch keinen Bedenken bezüglich des Gleichheitsgrundsatzes.
OGH 21.03.2000, 10 Ob S 50/00a