( ASVG § 255 Abs 3 ) Ist die Erforderlichkeit der Einschulung in einem Arbeitstrainingszentrum vor Annahme einer Verweisbarkeit eines Versicherten am Arbeitsmarkt nur auf seine seit jeher bestehende Persönlichkeitsstörung zurückzuführen, muss diese bei Beurteilung der Frage, ob eine für den Arbeitsmarkt ausreichende Resterwerbsfähigkeit trotz einer schon in das Erwerbsleben mitgebrachten Minderung der Arbeitsfähigkeit vorhanden ist, somit bei der Beurteilung der Invalidität, außer Betracht gelassen werden.