Aus der Pflichtteilsminderung können sich sowohl Auswirkungen auf die Nachkommen als auch auf die übrigen Pflichtteilsberechtigten ergeben. Bei der Repräsentation ist strittig, ob auch ein lebender Pflichtteilsberechtigter, dessen Pflichtteil gemindert worden ist, durch seine Nachkommen repräsentiert werden kann. Bei der Anwachsung wird in der Lit insbesondere die Frage der Berechnungsmethode der anteiligen Erhöhung unterschiedlich beantwortet. Der folgende Beitrag setzt sich mit diesen Themen kritisch auseinander und unterbreitet am Ende eigene Lösungsvorschläge.