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Bezugsberechtigung in der Lebensversicherung und Pflichtteil

FachbeiträgeDr. Sigrid Urbanek**Meinem verehrten akademischen Lehrer, em. o. Univ.-Prof. Dr. Rudolf Welser, aus Anlass seines Ablebens am 5.5.2024 gewidmet.JEV 2024, 65 Heft 2 v. 28.6.2024

Die an den Bezugsberechtigten ausbezahlte Versicherungssumme aus einer Lebensversicherung fällt nicht in den Nachlass des Versicherungsnehmers, kann aber bei der Ermittlung des Pflichtteils der Hinzu- und Anrechnung nach § 781 ABGB unterliegen. Der Beitrag untersucht die Kriterien einer hinzurechnungspflichtigen Schenkung bei Begünstigung aus einer Lebensversicherung, deren Umfang, Zeitpunkt des Vermögensopfers sowie die Relevanz möglicher Ausnahmetatbestände des § 784 ABGB.11Diesem Fachbeitrag liegt die Masterthese zum Universitätslehrgang „Familienunternehmen und Vermögensplanung (LL.M.)“ der Universität Wien zugrunde.

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