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Rekursfrist im Konkursverfahren

JudikaturZIK 2010/226ZIK 2010, 152 Heft 4 v. 27.8.2010

KO idF vor 1. 7. 2010 § 176 Abs 1

ZPO §§ 521, 521a

Die Rekursfrist im Konkursverfahren beträgt generell vierzehn Tage. Dies unabhängig davon, ob das Rekursverfahren ein- oder zweiseitig ist oder wie vielen Verfahrensbeteiligten gegen den konkreten Beschluss Rechtsmittellegitimation zukommt.

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