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Reisekosten einer Musikgruppe

Lohnsteuer und AbgabenARD 4876/16/97 Heft 4876 v. 7.10.1997

( EStG § 4 Abs 5 ) Hält eine Musikgruppe die Proben für ihre Auftritte - mangels Proberaum - an den verschiedenen Wohnorten ihrer Mitglieder ab, können die Aufwendungen für Verpflegung und Unterkunft anlässlich der Proben nicht als Reisekosten geltend gemacht werden.

VwGH 96/14/0094 v. 21.05.1997

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