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Regelmäßiges Entgelt und verfallene Überstunden

ArbeitsrechtARD 5034/11/99 Heft 5034 v. 15.6.1999

( AngG § 23 Abs 1 ) Bei Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Abfertigung sind in das „regelmäßige Entgelt“ auch verfallene Überstundenentgelte einzubeziehen, sofern diese Überstunden im Beobachtungszeitraum geleistet wurden.

OLG Wien 9 Ra 361/98v v. 02.03.1999, Revision unzulässig

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