( GSVG § 2 Abs 1 Z 3 ) Zur Geschäftsführung bestellte Gesellschafter einer GmbH, die auf Grund ihrer Tätigkeit als Geschäftsführer nach dem ASVG pflichtversichert sind, sind auch dann von der GSVG-Pflichtversicherung ausgeschlossen, wenn die Feststellung der Versicherungspflicht nach dem ASVG unterblieben ist.
VwGH 96/08/0185 v. 22.12.1998