Aktuell sind keine Entwicklungen bei Reformvorhaben im Insolvenzrecht bekannt, insb nicht hinsichtlich einer von der COVID-19-Gesetzgebung unabhängigen Befugnis der Insolvenzgerichte zur Abhaltung digitaler mündlicher Verhandlungen und Anhörungen (s ZIK 2022/88, 81). Vorangetrieben wird aber die strategischen Initiative Justiz 3.0, mit der die digitale Akten- und Verfahrensführung etabliert wird. Sie beeinflusst auch die Insolvenzverfahren. Einen wesentlichen Schritt bildete die Zivilverfahrens-Novelle 2022 (s dazu nur Mohr, Die ZVN 2022 und das Insolvenzverfahren, ZIK 2022/44, 45). Während dort in den ErläutRV 1291 BlgNR 27. GP 1 von 18 Gerichten die Rede ist, bei denen der Betrieb erprobt wird, berichtet das BMJ von bereits 100 Dienststellen mit digitaler Aktenführung (www.bmj.gv.at/themen/justiz-3.0.html ; Stand 27. 10. 2022). Insolvenzgerichte sind nicht darunter.