Mehrere Reformvorhaben wurden zwar noch nicht durchgeführt, haben aber wesentliche Fortschritte gemacht.
1. Die Vorarbeiten im BMJ zu den Begleitvorschriften für die neue EuInsVO 2015 sind abgeschlossen, ein Gesetzesentwurf liegt aber noch nicht vor. Da die EuInsVO 2015 für nach dem 26. 6. 2017 eröffnete Insolvenzverfahren gelten wird, ist in naher Zukunft mit einem MEntw zum Begleitgesetz zu rechnen.