In einer Mitteilung vom 28. 10. 2015 zu COM(2015) 550 final kündigte die Europäischen Kommission einen Legislativvorschlag an, der insolvent gewordenen Unternehmern eine zweite Chance verschaffen soll (vgl ZIK 2015/270, 203). Es ist eine RL zu erwarten, die den von Unternehmertätigkeit abschreckenden Konsequenzen einer Insolvenz (lange Entschuldungsfristen, gesellschaftliche Stigmatisierung) entgegenwirkt. Die RL sollte gegen Ende Oktober 2016 vorgestellt werden. Das wurde kurzfristig verschoben, soll aber noch heuer geschehen.