(BEinstG § 8 Abs 2, KO § 25) Über einen Antrag auf nachträgliche Zustimmung zur Kündigung eines Arbeitnehmers durch den Masseverwalter im Konkurs des Arbeitgebers ist auch dann noch zu entscheiden, wenn der Behinderte inzwischen gerechtfertigt vorzeitig ausgetreten ist.
VwGH 94/08/0193, 0194 und 94/08/0195 bis 0201 v. 04.07.1995