» Beschwerde wegen Verletzung von Richtlinien für das Einschreiten nach § 89 Sicherheitspolizeigesetz; Richtlinienbeschwerde nach Art 130 Abs 2 Z 1 B-VG; Frist für die Einleitung eines Verfahrens, das dem Beschwerdeverfahren vor dem Landesverwaltungsgericht vorgeschaltet ist