Der vorliegende Beitrag stellt das Recht auf freien Zugang zu Umweltinformationen dem Recht auf Akteneinsicht gegenüber. Die beiden Informationsrechte, materiellrechtlich auf der einen und verfahrensrechtlich auf der anderen Seite, erfüllen zwar unterschiedliche Funktionen im Rechtssystem, weisen jedoch in der praktischen Anwendung gewisse Überschneidungen auf. Mitunter räumt das Umweltinformationsrecht sogar umfassendere Möglichkeiten zur Informationsgewinnung ein. Daraus resultierende Spannungsverhältnisse können informationspflichtige Stellen vor praktische Herausforderungen stellen. Trotzdem verdrängt das materielle Informationsrecht das formelle Parteirecht auf Akteneinsicht auf Grund seiner fundamentalen Bedeutung im Verwaltungsverfahren nicht.*