KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 190 Abs 1, § 192
Gegen den Beschluß, mit dem ein unterbrochenes Verfahren (hier ein Rekursverfahren im Zuge eines Konkurses) fortgesetzt wird, ist ein Rechtsmittel unzulässig.
KO idF vor 1. 7. 2010 § 171
ZPO § 190 Abs 1, § 192
Gegen den Beschluß, mit dem ein unterbrochenes Verfahren (hier ein Rekursverfahren im Zuge eines Konkurses) fortgesetzt wird, ist ein Rechtsmittel unzulässig.