( § 3 AVRAG, § 1295 ABGB ) Wird eine Lohnerhöhungszusage im Wissen und in Hinblick auf einen Betriebsübergang zulasten des Übernehmers abgegeben, handelt es sich um eine rechtsmissbräuchliche Zusage des Betriebsübergebers, an die der Betriebserwerber nicht gebunden ist, wohl aber der Übergeber.
OGH 01.09.1999, 9 Ob A 197/99g