Gesetzliche Vorschriften und auf deren Basis ergangene rechtskräftige Bescheide sind einzuhalten und tatsächlich durchzusetzen, auch im Bauverfahren – sollte man jedenfalls meinen. Woher kommen dann aber die zahlreichen Berichte jahrzehntelang bestehender Schwarzbauten oder vergleichbarer Fälle, bei denen Bauvorschriften durch das Schaffen von Fakten unterlaufen werden. Aus Sicht der Betroffenen ist dies meist unverständlich. Das muss aber bei Weitem nicht immer an einer – oft kolportierten – Untätigkeit oder Unwilligkeit der zuständigen Baubehörden liegen.

