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„Rechtskräftige Entscheidung“ und ne bis in idem: Eingehende Ermittlungen als Anwendungsvoraussetzung der Verfahrensgarantie

AufsätzeLukas StafflerJSt 2016, 426 Heft 5 v. 1.9.2016

Im Rahmen einer Vorabentscheidung hat der EuGH am 29.6.2016 einige inhaltliche Präzisierungen zum Ne-bis-in-idem-Prinzip iSd Art 54, 55 SDÜ sowie Art 50 GRC vorgenommen. Gegenstand der Vorabentscheidung, die durch das OLG Hamburg eingeleitet worden war, war eine Einstellung des Ermittlungsverfahrens der polnischen StA im Rahmen einer in Deutschland verübten Straftat. Die europäischen Richter setzten sich mit der Auslegung des Terminus „rechtskräftige Entscheidung“ auseinander. Die andere vorgelegte Frage zur Gültigkeit der Vorbehaltserklärung Deutschlands nach Art 55 Abs 1 Buchst a) SDÜ wurde vom Gericht nicht erörtert. Gleichwohl zeigt die Stellungnahme des Generalanwalts, dass Vorbehaltserklärungen angesichts aktueller Entwicklungen in Rspr und Unionsrecht wohl für ungültig zu erklären sind.

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