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Rechtsanwaltsanwärter

In aller KürzeZak 2007/467Zak 2007, 262 Heft 14 v. 21.8.2007

Gem § 30 RAO setzt die Eintragung indie Liste der Rechtsanwaltsanwärterdie Staatsangehörigkeit eines EU- bzwEWR-Mitgliedstaats oder der Schweizvoraus. Diese Einschränkung ist nachdem VfGH-Erk B 978/06 nicht verfassungswidrig,insb liegt kein Verstoßgegen das Sachlichkeitsgebot vor. DieBescheidbeschwerde einer ukrainischenStaatsbürgerin, der die Eintragung trotzihres langjährigen Aufenthalts und desStudiums in Österreich verwehrt wordenwar, wurde deshalb abgewiesen.

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