Mit dem Verbraucherkreditrechts-ÄnderungsG 2026 BGBl I 2026/36 wurde insb ein neues VerbraucherkreditG 2026 bekannt gemacht. Es ersetzt das VKrG BGBl I 2010/28, das aber weiter auf vor dem 20. 11. 2026 geschlossene bzw gewährte Kreditverträge und Kreditierungen anzuwenden ist.

