In Vorbereitung auf die Erstellung des Jahresabschlusses sind jährlich Überlegungen über den Rechnungszinssatz für die Berechnung von Personalrückstellungen anzustellen. Diesbezüglich hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder im Oktober 2013 einen Entwurf eines Fachgutachtens über Rückstellungen für Pensions-, Abfertigungs-, Jubiläumsgeld- und ähnliche Verpflichtungen erstellt. Bei Abschlüssen die nach den IFRS aufgestellt werden, sind die Regelungen des IAS 19 zu beachten.