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Vorarlberg

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2026/46RdU 2026, 70 - 71 Heft 2 v. 1.4.2026

Gesetz zum Schutz der Bodenqualität

LGBl-V 2026/2

Die Ausbringung von Klärschlamm auf Böden ist seit 1997 nur noch in Form von Klärschlammdünger und seit 2018 nur noch nach vorheriger Kompostierung zulässig.

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