Direktleitungen waren und sind ein praktisch relevantes und juristisch diffiziles Thema im Energierecht. Sie stellen eine Ausnahme vom Gebietsmonopol der Verteilernetzbetreiber dar. Damit einhergehend sind Betreiber von Direktleitungen nicht den Verpflichtungen eines Verteilernetzbetreibers unterworfen. In diesem Beitrag wird eingangs die bisherige nationale Rechtslage dargestellt. Im Anschluss daran werden die Auswirkungen des Urteils des EuGH in der Rs auf Direktleitungen dargelegt sowie zwei anhängige VorabE-Ersuchen und deren potentielle Auswirkungen untersucht. Abschließend wird ein Ausblick auf das zu beschließende Elektrizitätswirtschaftsgesetz gegeben und diskutiert, wie die Judikatur des EuGH mit diesem Gesetzesentwurf in Einklang zu bringen ist.

