Für Vorhaben in besonders schutzwürdigen Gebieten nach Anh 2 UVP-G werden regelmäßig verringerte Schwellenwerte für die UVP-Pflicht festgelegt. Das BVwG hat sich in der jüngeren Vergangenheit zur Frage geäußert, ob Biosphärenparks besondere Schutzgebiete der Kategorie A nach Anh 2 UVP-G darstellen, und hat diese Frage bejaht.
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