Schonzeiten-AusnahmeV 2025 bis 2027
LGBl-S 2025/11
Die V regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme von den Schonvorschriften für die besonders geschützten Federwildarten Auerhuhn und Birkhuhn erteilt werden kann.
Schonzeiten-AusnahmeV 2025 bis 2027
LGBl-S 2025/11
Die V regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme von den Schonvorschriften für die besonders geschützten Federwildarten Auerhuhn und Birkhuhn erteilt werden kann.
