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Salzburg

Gesetzgebung & VerwaltungLandesrechtAufsatzDaniel Ennöckl, Eva ErlacherRdU 2025/49RdU 2025, 119 Heft 2 v. 27.3.2025

Schonzeiten-AusnahmeV 2025 bis 2027

LGBl-S 2025/11

Die V regelt die Voraussetzungen, unter denen eine Ausnahme von den Schonvorschriften für die besonders geschützten Federwildarten Auerhuhn und Birkhuhn erteilt werden kann.

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